Hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ein wesentlich höheres Einkommen als der andere Elternteil, so muss sich der betreuende Elternteil in bestimmten Fällen am Unterhalt beteiligen. In einem solchen Fall schuldet der andere Elternteil möglicherweise sogar gar keinen Kindesunterhalt mehr Muss der betreuende Elternteil (Vater) seine Einkünfte offenlegen (er ist selbstständig, hat Einkommen aus eigenem Hotel und Einkommen aus wohnungsvermietung)das Einkommen dürfte mehr als das 3fache betragen als das der kindesmutter. Er ist nicht zu Auskünften bereit und besteht auf kindesunterhalt
Kindesunterhalt bei hohem Einkommen eines Elternteils. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass es bei einem hohen Einkommensunterschied der Eltern gerechtfertigt sein kann, dass der das Kind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann es dann geben, wenn der die Kinder betreuende Elternteil ein erheblich höheres Einkommen hat als der Elternteil, der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.. Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, nähert sich die Einkommensdifferenz einer Grenze an, der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, dem betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen Kindesunterhalt bei hohem Einkommen der Mutter. Bei einem hohen Einkommensunterschied der Eltern kann es gerechtfertigt sein, dass der das Kind betreuende Elternteil auch den Kindesunterhalt (Barunterhalt) ganz oder teilweise zu tragen hat. Das hat der BGH in einem Beschluss vom 10.07.2013 Az. XII. ZB 297/12 klargestellt. Der Entscheidung zu Grunde lag ein vor dem OLG Hamburg geführtes. Dabei kann es zum Beispiel sein, dass der betreuende Elternteil ein weit höheres Einkommen als der andere hat. In solchen Fällen steht ihm kein Kindesunterhalt zu. Zumindest gilt dies dann, wenn er etwa das Dreifache des nicht-betreuenden Elternteils verdient. Voraussetzung ist jedoch, dass auch ihm bei Zahlung des vollen Unterhalts noch ein angemessenes Einkommen bleibt. Di
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes. Sollten Sie also zusammen mit dem Einkommen Ihres Ehepartners auf mehr als 100.000 Euro kommen, verpflichtet das nicht zum Unterhalt für Ihre Eltern - nur Ihr eigenes Einkommen gilt. Einkommensunterschied: Nicht immer kann der betreuende Elternteil mit Kindesunterhalt rechnen Dass sein Einkommen höher liegt, ist allein nicht ausreichend. Wenn es aber etwa dreimal höher ist als das des Unterhaltspflichtigen, soll nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden die Unterhaltspflicht entfallen. Bei diesem Unterschied der Einkünfte kann von dem Elternteil, bei. In dem seltenen Fall, dass der betreuende Elternteil ein mindestens dreimal so hohes Einkommen hat wie der andere, muss der nicht betreuende Elternteil ebenfalls keinen Unterhalt zahlen. Anders sieht es aus, wenn minderjährige Kinder bereits einen eigenen Haushalt führen: Dann sind beide Elternteile zum Barunterhalt an das Kind verpflichtet
12.3 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils oder der eigene angemessene Unterhalt (1.400,00 EUR) des sonst allei XII ZB 297/12) entschieden, dass die volle, d. h. alleinige Haftung des die Kinder betreuenden Elternteils für den Kindesunterhalt dann in weil die Lebenshaltungskosten in der Schweiz deutlich höher sind als in Deutschland. Nur dann seien die Einkommen vergleichbar. Danach liege das Einkommen des Vaters im Vergleich zum Einkommen der Mutter deutlich über dem Dreifachen, so dass das OLG.
Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Re-gel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeu- tend höher als das des anderen Elternteils und der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet . 6 (§ 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB). Ausnahmsweise kommt auch dann, wenn der angemessene Selbstbehalt. Unabhängig von Schulden (und Einkommen) besteht allerdings eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrags nach der Regelbetragsverordung. Eigenes Einkommen des Kindes. Hat das Kind Einkünfte, so mindern diese den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern, wenn diese Einkünfte anrechenbar sind. Unerheblich ist es dabei, ob es sich um Erwerbs- oder Kapitaleinkünfte handelt
Um jetzt die jeweiligen Anteile der Elternteile zu ermitteln, muss zunächst das jeweils einzusetzende Einkommen bestimmt werden. Hierfür muss von jedem Einkommen der Selbstbehalt in Höhe von 1.080 EUR (bei erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten mit unverheirateten minderjährigen Kindern) abgezogen werden Je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und je älter das Kind, desto höher ist die Höhe des Kindesunterhaltes. Falls mehrere Kinder unterhaltsberechtigt sind, wird das von der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. In diesen Fällen kommt es zur Anpassung der Unterhaltsbeträge, abhängig vom notwendigen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle: Ist der.
Zu hohes Einkommen: Kein Recht auf Unterhalt! 31. Mai 2016 von Julian Rosenfeld. Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, um ein vielfaches mehr als der andere Elternteil verdient, ist der andere Elternteil unter Umständen nicht zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Die entschied das OLG Dresden (AZ.: 20 UF 875/15). Der Ausgangsfall. Nachdem sich die Eltern. Der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes setzt sich aus dem Betreuungs- und dem Barunterhalt zusammen. Das Grundprinzip nach einer Trennung ist einfach: Der eine Elternteil betreut das Kind, der andere Teil bezahlt Unterhalt Praxisbeispiel: Sie müssten für Ihr vierjähriges Kind 443 EUR Kindesunterhalt zahlen. Da der betreuende Elternteil das Kindergeld (für das erste Kind 204 EUR) erhält, ist die Hälfte des Kindergeldes in Höhe von 102 EUR auf den Kindesunterhalt anzurechnen. Sie zahlen dann effektiv noch 341 EUR Kindesunterhalt Ersatzhaftung kindesunterhalt betreuender elternteil. Achtung: Eine Ersatzhaftung der Großeltern gegenüber minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kindern kommt gemäß § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB auch in Betracht, wenn die Eltern ohne Gefährdung ihres angemessenen Bedarfs nicht in der Lage sind, den Unterhalt für die Kinder zu bezahlen (Wendl-Staudigl, a.a.O., § 2 Rn. 273 und Rn. 546) Barunterhalt leistet der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Der Elternteil, der dem Kind Unterkunft und Lebensraum bietet, stellt den Naturalunterhalt bereit. Von dieser Trennung kann in wenigen Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil selbst ein sehr hohes Einkommen hat
Ein minderjähriges Kind kann keinen Anspruch auf Unterhalt von seinem Elternteil erheben, wenn es eigene ausreichende Einkünfte zur Verfügung hat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Kind über ein so hohes Vermögen verfügt, dass es sich selbst unterhalten kann. Hierbei werden allerdings nur die Erträge seines Vermögens angerechnet. Erhält das Kind eine Ausbildungsvergütung, wird. Ergeben sich Anhaltspunkte für ein Einkommen oberhalb der Grenze, wird im nächsten Schritt geprüft, wie hoch das Einkommen der Kinder genau ist und ob sie neben ihrem jährlichen Gehalt über andere Einkommensquellen verfügen. Anschließend geht es um die Frage, wie viel Unterhalt sie zahlen können. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Ämter auf gewisse Geldwerte, das sogenannte. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes (§ 1606 Abs. 2 BGB). Die Kindesmutter ist daher trotz höheren Arbeitseinkommens den Kindern nicht zusätzlich barunterhaltspflichtig. 2 Eltern müssen in der Regel nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn sie selbst auf Sozialhilfe angewiesen sind. Seit Januar 2020 müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die 100.000-Euro-Grenze umfasst das gesamte Jahresbrutto-Einkommen. Das bedeutet, dass neben dem Gewinn aus selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Für die Berechnung der Unterhaltshöhe gilt: Je höher das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, desto höher sind die Unterhaltszahlungen beim Kindesunterhalt. Berechnen Sie die Höhe der Alimente mit unserem Kindesunterhaltsrechner, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. In Österreich gibt es keine Belastungsobergrenze für Alimente, daher kann auch das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Elternteils unterschritten werden Unterhalt Volljährige -eigentlich müssen beide Eltern zahlen . Volljährige Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt gegen beide Elternteile. Das ist anders als bei minderjährigen Kindern; dort erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seine Unterhaltspflicht durch Erziehung, Betreuung und Pflege des Kindes Einige Oberlandesgerichte gehen hier von einem mindestens dreifach höherem Einkommen beim betreuenden Elternteils aus. Das Brandenburgische Oberlandesgericht ( OLG ) hat bereits mit seinem Urteil vom 07.01.2010 - 9 UF 127/08 - festgestellt, dass derjenige, der minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet ist, alles zu unternehmen hat, um diese Verpflichtung zu erfüllen
Obwohl die Mutter das Kindergeld für beide Kinder bezog, verpflichtete OLG Dresden durch Beschluss vom 29.10.2015, `Az. 20 UF 851/15´ den Vater, monatlichen Kindesunterhalt von ca. 160,00 € pro Kind an die Mutter zu zahlen. Allerdings ließ das OLG Dresden die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu, um eine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema zu fördern. Ohne diesen seltenen Fall. Ist der betreuende Elternteil aufgrund seines Einkommens in der Lage, neben der Betreuung des Kindes auch Barunterhalt zu leisten, ohne dadurch seinen eigenen Unterhalt zu gefährden, muss er diesen zusätzlich zahlen, wenn zugleich der andere Elternteil in seinem eigenen angemessenen Unterhalt beeinträchtigt ist (BGH Az. XII ZR 70/09, FamRZ 2011, 1041)
Ob Kinder in diesem Fall Elternunterhalt zahlen müssen, ist abhängig vom Einkommen und vom Selbstbehalt beim Unterhalt für Eltern. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird laut Düsseldorfer Tabelle ein Selbstbehalt von 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbetrag für die Familie beträgt 3.240 Euro 2.6 Unterhalt für den betreuenden Elternteil 14 2.7 Unterhaltsvorschuss 15 2.8 Diskussion der rechtlichen Situation 15 3. Ergebnisse früherer sozialwissenschaftlicher Studien 18 3.1 Methodische Vorgehensweise bisheriger Studien 18 3.2 Festlegung des Kindesunterhalts 19 3.3 Praxis der Unterhaltszahlung 21 3.4 Diskussion bisheriger Ergebnisse und offene Fragen 24 4. Konzeption und Ablauf der.
Die Folge ist, dass auch der betreuende Elternteil, der eigentlich durch die Betreuung bereits seinen Beitrag zum Unterhalt leistet, auch zum Barunterhalt verpflichtet ist (BGH, 10.07.2013, Az.: XII ZB 297/12). Das ist z. B. der Fall, wenn der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltsverpflichtete Elternteil hat Sorgen beide Eltern für die Kinder, so besteht bei unterschiedlichem Einkommen eine Geldunterhaltspflicht. Demzufolge müssen die Alimente bei geteilter Betreuung vom besserverdienenden Elternteil geleistet werden. Haben beide Eltern hingegen das gleiche Einkommen, entfällt die Geldunterhaltspflicht. In diesem Fall erbringen beide Elternteile ihre Pflicht in natura Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben.Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil auch das Sorgerecht für sein Kind innehat. Er ist in Deutschland für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und weitgehend bundeseinheitlich mit der Düsseldorfer Tabelle geregelt. . Nachfolgend wird die Rechtsla
Ihre Unterhaltspflicht kann entfallen, wenn der das Kind betreuende Elternteil ein höheres Einkommen erzielt als Sie selbst. Gleiches ist anzunehmen, wenn Ihr Kind über ein so hohes Vermögen verfügt, dass es sich selbst unterhalten kann (z.B. Erbschaft, Einnahmen aus einer Mietimmobilie). Es braucht jedoch keinesfalls auf den Stamm des Vermögens zurückzugreifen und das Vermögen. Der zu zahlende Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, welche den Kindesunterhalt ausweist, der vom Einkommen des Unterhaltsschuldners abhängig ist. Zu diesem Einkommen zählen eine ganze Reihe an Werten - so ist unter anderem auch ein etwaiger Wohnvorteil bei der Berechnung von Kindesunterhalt von Bedeutung Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich in erster Linie nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle.Diese wird jedes Jahr aktualisiert und bemisst den Unterhalt nach dem bereinigten unterhaltsrelevanten Einkommen unter Berücksichtigung des Alters des Kindes.. Beim Kindesunterhalt für volljährige Kinder ist zu unterscheiden zwischen so genannten privilegierten. Bevor die Kinder in Regress genommen werden, berücksichtigt das Amt sämtliche Einkünfte der Eltern für die Pflegekosten.. Dazu zählen unter anderem die gesetzliche und private Rente sowie die Kosten von der Pflegeversicherung.. Auch das Vermögen wird dabei miteinbezogen.. Das Amt berücksichtigt bei der Berechnung übrigens nicht nur die Vermögenserträge, sondern auch den Vermögensstamm
Wie hoch das Elterngeld tatsächlich ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt ab. Es gibt mindestens 300, maximal aber 1.800 Euro im Monat. Wie schon erwähnt, halbieren sich die Werte beim Elterngeld Plus: Es gibt also mindestens 150 Euro, höchstens aber 900 Euro monatlich Schuldet ein Vater einem minderjährigen Kind Unterhalt, kann ihm im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein fiktives monatliches Nettoeinkommen zugerechnet werden. Bei einer ungelernten Arbeitskraft kann nach einer Entscheidung des OLG Hamm ein fiktives Einkommen von über 1.300 € angenommen werden, wenn der Vater bei einer früheren Beschäftigung ein derartiges Einkommen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen den Kindesunterhalt, welcher nach §§ 1601 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Eltern ihren Kindern schulden.. Zu unterscheiden ist allerdings laut Familienrecht zwischen den Unterhaltszahlungen für minderjährige und volljährige Kinder.Darüber hinaus kommt es darauf an, ob die Kinder bei beiden Elternteilen leben oder ob diese getrennt leben Für Kinder kann der betreuende Elternteil auch den Mindestbetrag des Kindesunterhalts für die Kinder verlangen. Dieser Mindestunterhalt kann aber teilweise oder ganz entfallen, wenn der betreuende Elternteil wesentlich mehr verdient als der andere. Er entfällt dann ganz, wenn der eine Elternteil das Dreifache des anderen verdient, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des. Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, nähert sich die Einkommensdifferenz einer Grenze, an der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen
Die begründete der Senat wie folgt: Kinder würde automatisch am Lebensstandard der Eltern teilnehmen, das gelte dann eben auch beim Kindesunterhalt. Es müsse daher sichergestellt werden, dass dies auch bei höheren Einkommen der Eltern entsprechend erfolge. Eine faktische Festschreibung des Kindesunterhalts bei einem Elterneinkommen, das den Höchstbetrag übersteigt, auf den für die. Fachbereich: Familienrecht Im Kindesunterhaltsverfahren muss immer der Elternteil Auskunft über seine Einkünfte und seine Vermögenssituation erteilen, der das Kind in geringerem Umfang betreut. Aber auch der betreuende Elternteil ist zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet, wenn dies gefordert wird Indem sich der Betreuungsunterhalt danach bemisst, inwieweit der betreuende Elternteil zufolge der Kinderbetreuung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, beträgt der Betreu- ungsunterhalt bei Anwendung dieser Methode grund- sätzlich CHF1'740 (60% von CHF2'900); das Er und Anrechnung eigenes Einkommen Bei volljährigen Kindern wird das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes. Anteilig bedeutet, im Verhältnis zum Einkommen Eltern mit einem hohen Einkommen haben einen höheren Selbstbehalt. Die Werte ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird. Verdienen Eltern nur so viel, wie ihnen als Selbstbehalt zusteht, müssen sie erst mal keinen Unterhalt zahlen. Der Anspruch wird in die Zukunft verschoben. Ist irgendwann mehr Geld da.
Haftungsanteile der Eltern beim Kindesunterhalt. Im Unterhaltsrecht gibt es nicht nur die Fälle, dass ein Pflichtiger einem oder mehreren Berechtigten Unterhaltsleistungen schuldet: Bsp.: Vater für Kind/Kinder, Ehemann für Ex-Ehefrau/neue Ehefrau, Mutter für Kind/ Kinder, Ehefrau für Ex-Ehemann/neuer Ehemann. Es gibt auch Konstellationen, da schulden mehrere Personen einem oder mehreren. Es mindert den Barbedarf des Kindes in voller Höhe bzw. in Höhe der Hälfte des Kindergeldbetrages, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind durch Betreuung erfüllt - § 1612b Abs. 1 BGB (siehe dazu die Kindergeldanrechnungstabelle in Anhang II) Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, solange diese nicht genug eigenes Einkommen haben, um ihren Bedarf selbst zu bestreiten. Das ist bei minderjährigen Kindern grundsätzlich der Fall. Die.
Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Barunterhalt, das heißt, er zahlt den Kindesunterhalt. Hat nun der betreuende Elternteil ein eklatant höheres Einkommen, als der eigentlich Barunterhaltspflichtige, so kann sich hier eine Verschiebung ergeben: der Betreuende muss auch noch den Barunterhalt übernehme. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der eigentlich Barunterhaltspflichtige so wenig verdient, dass er nichts leisten kann (weil z. B. sein. Kinder von Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu 17.500,00 € besuchen die Einrichtung beitragsfrei. Darüber hinaus kann Eltern, denen die Zahlung des Elternbeitrages aufgrund eines geringen Einkommens oder besonderer finanzieller Belastungen nicht zuzumuten ist
Beträgt also z.B. der Bedarf eines studierenden Kindes € 670,00 und hat der Vater ein Einkommen von € 2.400,00 und die Mutter ein solches von € 1.400,00 ergibt sich unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts bei jedem Elternteil ein verbleibendes Einkommen von € 1.250,00 beim Vater und € 250,00 bei der Mutter. Das Kindergeld wird in Höhe von € 184,00 bedarfsdeckend angesetzt, sodass bei dem Kind, wenn es keine weiteren Einkünfte hat, € 486,00 offener Bedarf. Der Kindesunterhalt ist nicht immer gleich hoch, die Höhe des Kindesunterhalts misst sich am Alter des Kindes und berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Weiterhin wird zur Berechnung des Kindesunterhalts das Einkommen des Elternteils herangezogen, der den Kindesunterhalt schuldet Bei diesem Nettoeinkommen hat der Vater einen Kindesunterhalt in Höhe von 333 € - 92 € (halbes Kindergeld) zu erbringen, übrig bleiben 1.559 €. Die Unterhaltsberechnung erfolgt nun, indem man das Differenzeinkommen von 1.559 € und 450 € ermittelt, somit 1.109 €. Die Mutter hat Anspruch auf 3/7 von 1.109 € = 475,29 € monatlich
Teilt sich ein Elternpaar die Betreuung der Kinder zu je 50%, sind in der Regel keine Kinderunterhaltsbeiträge geschuldet - sofern die Eltern die anfallenden Kinderkosten (Krankenkassenprämien, Kleider, Mobilität, Wohnkosten, Betreuungskosten, Schulkosten etc.) zu gleichen Teilen tragen und ein ähnlich hohes Einkommen erzielen. Werden die Kinder hauptsächlich durch einen Elternteil betreut und ist dieser Elternteil durch die Betreuung der Kinder in der eigenen Erwerbstätigkeit. Sie gibt den Unterhalt der Kinder abhängig vom Einkommen des Pflichtigen und dem Alter des Kindes an. Ein Unterhaltstitel gibt Sicherheit. Kann der Pflichtige nicht zahlen, gibt es Unterhaltsvorschuss. Dieser ist aber geringer. Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Auch während der Grundausbildung wird Unterhalt fällig. Ab 18 ist das Kind selbst dafür. Das bereinigte Nettoeinkommen durfte bei allein lebenden Kindern bisher1.800 Euro pro Monat nicht überschreiten, bei Familien 3.240 Euro. Überschüssiges Einkommen musste zum Unterhalt der Eltern..
12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB) Ausnahme: Das betreuende Elternteil erzielt deutlich mehr Einkünfte, als das Elternteil, der zum Barunterhalt verpflichtet ist. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XII ZR 70/09) kann der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils erhöht werden, wenn das betreuende Elternteil ein 50prozentig höheres Einkommen erzielt Das Einkommen des Kindes liegt mit 76 Euro über dessen Bedarf mit der Folge, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft herausgerechnet wird. Der übersteigende Betrag von 76 Euro wird bei der Mutter als sonstiges Einkommen angerechnet. Da dies kein Erwerbseinkommen ist, darf die Mutter von den 76 Euro die Versicherungspauschale von 30 Euro geltend machen, so dass noch 46 Euro angerechnet werden Denkbar ist auch, dem betreuenden Elternteil bereits bei der Bestimmung des vergleichbaren Einkommens im Rahmen der Quotenberechnung einen höheren Sockelbetrag zu gewähren. Auch bei erheblich günstigeren Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils kann der nicht betreuende Elternteil im erhöhten Maße und ggf. auch allein zur Aufbringung des Barunterhalts heranzuziehen sein
Beide Elternteile verfügen über ein Einkommen über dem niedrigsten Unterhaltsexistenzminimum. Bei (beträchtlich) unterschiedlichen Einkommen der Eltern sind diese zunächst um das niedrigste Unterhaltsexistenzminimum (vgl den Wert in der Existenzminimumstabelle 2 bm in der ersten Spalte der ersten Zeile)(1 Ob 160/09z), zu kürzen 3.2.15 Einkommen der Kinder: Familienzulagen siehe oben, Ziff. 3.2.10, Waisenrenten, Zusatzrenten (zu deren Zweck - Erleichterung der Unterhaltspflicht des die Rente beziehenden Elternteils - siehe BGE 134 V 15, E. 2.3.3; vgl. dazu auch Hausheer/Spycher, Handbuch, Rz. 01.32a); hingegen keine Anrechnung der Hilflosenentschädigung der IV, da diese den Zweck hat, die benötigte Hilfe bei den. Ein alleinstehender Sohn ohne Geschwister hat ein Nettoeinkommen von 2000 Euro. Der Grund-Selbstbehalt beträgt 1.600 Euro. Er erhöht sich individuell um die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen.. Das Sozialamt prüft, ob die Kinder genug Einkommen haben, um ihre Eltern zu unterstützen und fordert übernommene Leistungen unter Umständen von den Kindern zurück; Ist das bereinigte Nettoeinkommen der Kinder höher als 1.800€ (bei Alleinstehenden) bzw. 3.240€ (bei Familien), muss vom überschüssigen Einkommen Elternunterhalt gezahlt werden; Auch Vermögen wird bis zu einer.
Tja, im Residenzmodell jedenfalls. Da nimmt man das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils, denn der ist ja zur Zahlung des Unterhalts als Barunterhaltsrente verpflichtet (Sie erinnern sich: § 1606Und wenn Sie sich nicht erinnern, kein Problem. Ich hätte nicht gedacht, dass jemand so weit überhaupt liest und bin Stolz auf Sie). Der BGH sieht das überhaupt nicht als Problem an und. Minderjährige Kinder 12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Bar-unterhalt zu leisten (§ 1606 III 2 BGB), es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barun-terhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Unterhaltsrechtlich zu. Erhalten die Eltern oder Kinder hingegen Einkünfte aus diesem Vermögen ob der Verdacht besteht, dass die nächsten Angehörigen ein entsprechend hohes Einkommen besitzen. Auch die Wohnsituation der Verwandten muss dem Grundsicherungsamt mitgeteilt werden. Die Eltern und Kinder des Betroffenen sind aber nicht verpflichtet, schon vorab Beweise zu erbringen, dass sie unterhaltspflichtig.